Bevor die Leistung beansprucht werden kann, muss die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate weit von einer nahestehenden Person in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.Daru?ber hinauf können sie einmal je Halbjahr eine Beratung rein der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfu?r zugelassene Lokalisation – beispielswe